top of page

Update-Abonnement-Vertrag

1. Gegenstand des Vertrags

Micro Consulting SA erbringt für den Kunden einen Wartungsservice für die BiblioMaker-Software (nachfolgend "Software" genannt) gegen Zahlung der Prämie oder monatlichen Zahlung (Cloud) und für den in der Rechnung definierten Jahreszeitraum. Der Wartungsservice umfasst die kostenlose Verfügbarkeit aller wichtigen und mittleren Software-Updates (nachfolgend "Updates" genannt) sowie den Zugang zum kostenlosen Telefon-Support, dessen Umfang und Grenzen in Punkt 3 definiert sind.

​

2. Update der Programme

Diese Update-Abonnementvereinbarung berechtigt Sie, alle Software-Updates während des betreffenden Zeitraums kostenlos zu erhalten. Der Betrieb der Updates unterliegt den gleichen Bedingungen wie für die ursprünglich erworbenen oder gemieteten Versionen (siehe Software-Lizenz). Updates können direkt aus der Software heraus installiert werden, aber sie können auch von den Micro Consulting Webseiten (www.bibliomaker.ch) heruntergeladen werden.

​

3. Kostenlose Telefon-Hotline

Micro Consulting bietet dem Kunden einen werktags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr verfügbaren telefonischen Assistenzdienst an. Dies ist ein Service zur Beantwortung spezifischer Fragen, die in wenigen Minuten gelöst werden können. Anrufe werden zum normalen Telefontarif entgegengenommen und nicht überhöht. Dieser Service kann zur Steigerung der Effizienz die Installation und Nutzung eines Fernwartungsprogramms durch den Kunden erfordern, ohne jegliche Verpflichtung. Micro Consulting trägt die Kosten für den kommerziellen Betrieb des Fernwartungsprogramms; der Betrieb dieses Programms ist für den Kunden kostenlos. Fragen können auch über den Befehl "Technischer Support" der Software oder per E-Mail gestellt werden. Eine Antwort wird so schnell wie möglich gegeben. Micro Consulting garantiert nicht den sofortigen Zugang oder die permanente Verfügbarkeit des Assistenzdienstes, sondern setzt alles daran, diesen unter den besten Bedingungen zu gewährleisten.

​

Kostenloser telefonischer Support darf nur für die neueste Version der Software(s) oder für eine Version gewährt werden, die weniger als ein Jahr alt ist. Der Helpdesk soll Probleme im Zusammenhang mit der aktuellen Nutzung der Software lösen, wenn die zugehörige Dokumentation nicht ausreichend explizit ist oder wenn eine Fehlermeldung vorliegt. Der Service bietet eine Anleitung zur Lösung des Problems, führt aber nicht die Arbeit aus, die in der Verantwortung des Kunden in seinem Namen liegt. In diesem Fall wird der Kunde gebeten, sich auf die Dokumentation zu beziehen. Der Helpdesk ersetzt nicht die Schulung. Wenn die vom Kunden angeforderte Leistung ausserhalb des Bereichs der kostenlosen Unterstützung liegt, wird die Intervention in Rechnung gestellt.

​​

4. Jahresbeitrag

Die Höhe des Bonus ist in den monatlichen Zahlungen für die Cloud-Version enthalten. Bei Softwarekäufen ist die Höhe des Jahresbeitrags für jede Software in der öffentlichen Preisliste angegeben. Die aktuelle Liste finden Sie auf den Webseiten von Micro Consulting und gibt den Betrag für eine Basislizenz an. Dieser Betrag erhöht sich durch den Erwerb von Lizenzen für zusätzliche Module und/oder Arbeitsplätze oder durch mögliche Anpassungen. Die Höhe des Bonus kann von Micro Consulting angepasst werden, wenn es eine andere Version der Software (Upgrades), zusätzliche Module oder kundenspezifische Anpassungen während des Zeitraums erwirbt. Micro Consulting behält sich das Recht vor, bei jeder Vertragsverlängerung die Höhe der Prämie an Änderungen des Verkaufspreises der Software anzupassen. Die Höhe der Prämie kann in bestimmten Fällen auch nach vorheriger Absprache zwischen den beiden Parteien entsprechend den Betriebsbedingungen angepasst werden. Die Höhe der Prämie und der Zeitraum, der durch diesen Update-Abonnementvertrag abgedeckt ist, sind auf der beiliegenden Rechnung angegeben.

​

5. Inkrafttreten, Gültigkeitsdauer

Diese Update-Abonnementvereinbarung ist zu dem in der Begleitrechnung angegebenen Datum gültig. Sie wird für einen Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen. Sie storniert und ersetzt jeden für die Vorperiode abgeschlossenen Vertrag. Wird der Vertrag zum Zeitpunkt des Kaufs nicht abgeschlossen oder wurde ein früherer Vertrag gekündigt, muss der Kunde zunächst die neueste Version der Software erwerben. Der Preis für dieses Upgrade entspricht dem Betrag der Prämien, den der Kunde hätte zahlen müssen, um diese Version(en) im Rahmen des Update-Abonnementvertrags zur Verfügung zu haben. Bei Vermietung und Betrieb in der Cloud wird das Inkrafttreten und die Gültigkeitsdauer durch die Cloudlösungbedingungen festgelegt.

​

6. Zahlungsmodalitäten, Verlängerung, Kündigung

Die Zahlung der Rechnung entspricht der stillschweigenden Annahme der Bedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und wird von Jahr zu Jahr um die gleiche stillschweigende Dauer verlängert. Sie kann von beiden Parteien 3 Monate vor ihrem Ablaufdatum per Einschreiben gekündigt werden. Im Falle einer Nichtzahlung am Fälligkeitstag der Rechnung erbringt MC keine der damit verbundenen Dienstleistungen, ausser gegen Rechnungsstellung zu den geltenden Preisen und Tarifen.

​

7. Aktivierungsschlüssel, Nutzungslizenz

Der Erwerb einer Betriebslizenz oder der Abschluss eines Cloud-Servicevertrages erfolgt über den Aktivierungsschlüssel, einen Code aus einer Reihe von Zeichen, der dem Kunden nach Zahlung der Rechnung oder monatlicher Zahlungen ausgestellt wird. Der Aktivierungsschlüssel aktiviert den normalen, uneingeschränkten Betrieb der erworbenen oder gemieteten Version der Software. Der Kunde verpflichtet sich, den Aktivierungsschlüssel niemals an Dritte weiterzugeben. Bei der Installation eines Updates kann ein neuer Aktivierungsschlüssel angefordert werden. Der Kunde muss sicherstellen, dass er über einen Update-Abonnementvertrag verfügt, der am Tag der Installation des Updates in Kraft ist.

​

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die Bedingungen dieser Update-Abonnementvereinbarung unterliegen der Anwendung des Schweizer Rechts. Alle Streitigkeiten, die sich aus ihrer Auslegung oder ihrem Antrag ergeben, sind den zuständigen Gerichten des Gerichtsstands Lausanne vorzulegen. Sollte ein zuständiges Gericht aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise für ungültig erklären, so gelten die übrigen Bestimmungen weiterhin.

​

​Gültig ab den 25.10.2017

bottom of page